Goldmünzen
Goldmünzen können zum einen als Anlageobjekte betrachtet werden, zum anderen können sie auch als Sammlerobjekte vorhanden sein. Diese Unterscheidung wird auch vom Gesetzgeber berücksichtigt. Münzen, die vom Gesetzgeber als Anlagemünzen betrachtet werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Für Sammlerobjekte wird die reguläre Umsatzsteuer verlangt. Der Preis der Münzen richtet sich allerdings nicht nur nach dem Gewicht und dem Goldanteil. In vielen Fällen sind die älteren Münzen teurer als die Münzen aus dem aktuellen Jahrgang. Ausnahmen sind allerdings auch hier gegeben. Der Krügerrand ist im aktuellen Erscheinungsjahr häufig wesentlich günstiger erhältlich als im älteren Jahrgang.
Goldmünzen sind in verschiedenen Gewichtsklassen erhältlich. Der Wert der Münze richtet sich also danach, wie viel die Münze wiegt und wie rein das Gold ist. Die Goldanteile werden hierbei in Tausendsteln erfasst. Der höchste Reinheitsgrad ist bei Goldmünzen – wie auch bei den Barren – 999,9. Eine Reinheit von 1000 kann nicht erreicht werden, da immer von minimalen Verunreinigungen ausgegangen werden muss.
Münzen, die nicht über den höchsten Reinheitsgrad verfügen, lassen sich normalerweise optisch von hochreinen Münzen unterscheiden. Durch die Beimischung von anderen Metallen zeigen die Münzen farbliche Abweichungen.
Da Gold immer zu Hause aufgewahrt werden muss, haben Goldmünzen gegenüber den Barren den Vorteil, dass sie einfacher zu lagern sind. Der Platzverbrauch für die Münzen ist geringer als bei den Barren. Zudem können Münzen einfacher verkauft werden. Genau wie bei allen Goldvarianten muss darauf geachtet werden, dass die Münzen möglichst günstig gekauft werden, um dann später möglichst teuer verkauft zu werden.
Wenn das Geld verfällt, dann steigt der Goldpreis. Deshalb sollte Gold – und vor allem die Münzen – immer als Beimischung in einem Depot vorhanden sein.